Kabel als „vorbeugende Brandschützer“ nach der europäischen Bauprodukteverordnung:

„White Paper“ des ZVEI bestätigt Sicherheitsfunktion von Brandschutzkabeln

Gebäudebrand: Gefahr für Leib und Leben

Gebäudebrand: Gefahr für Leib und Leben! [Beispielbild by altrofoto Uwe Moosburger]

Das aktuelle „White Paper“ liefert einen umfassenden Überblick zu den wichtigsten Aspekten, die für Brandschutzkabel unter der Bauproduktenverordnung seit dem 1. Juli 2017 zu beachten sind. Seit Inkrafttreten der harmonisierten Norm hEN 50575:2014 fallen Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken eingesetzt werden, erstmals als Bauprodukt in den Gültigkeitsbereich der Bauproduktenverordnung.

 

Unverändert fordern Brände in Wohn- und Gewerbebauten einen hohen Blutzoll. Im Jahr 2015 kamen laut dem Verband der Elektro- und Digitalindustrie, kurz ZVEI, 206 Personen in Gebäuden oder Bauwerken dadurch zu Tode. Dies Gefahr für Leib und Leben führte bei der Auslegung von Gebäuden schon lange zum Einsatz von mehr oder weniger schwer entflammbaren Materialien. Neuere Untersuchungen der Rauchgastoxizität bzw. der Brandsituation als Prozess haben gemäß ZVEI Einblicke geliefert, die den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden in ein neues Licht rückten. Die deutsche Kabelindustrie hat daher eine Generation von Kabeln entwickelt, die im Brandfall weniger Rauch und giftige Gase entstehen lassen. Die neuen Brandschutzkabel ermöglichen im Not- bzw. Brandfall bessere Sichtbedingungen und verbesserte Chancen für die flüchtenden Menschen sowie geringere Gefahren für die Rettungskräfte.

Das vorliegende „White Paper“ soll laut ZVI allen beteiligten Gruppen wie Planern, Errichtern und nicht zuletzt den Nutzern von Gebäuden den Stand der Technik und Vorschriften bei Brandschutz-kabeln im Detail nahebringen und darüber hinaus Planungsansätze gezielt erläutern, wie Gebäude „systemisch“ im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes sicherer gemacht werden können.

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