Vollständige brandschutzrechtliche Zertifizierung für Flucht- und Rettungswege:

Aliga-Tor bringt neuartiges patentiertes Escape-Tor als geprüftes Bauprodukt auf den Markt

Rettungsweg Aliga Escape

Das Aliga-Escape ist als geprüftes Bauprodukt definiert und lässt sich somit ohne Einschränkungen für Flucht- und Rettungswege einsetzen. Es öffnet im Notfall wie eine reguläre Tür (Bild: Aliga-Tor GmbH)

Man mag es kaum glauben, aber in Deutschland sind für Flucht- und Rettungswege in vielen Supermärkten, Lagerstätten und Betrieben aktuell Tore verbaut, die keine vollständig brandschutzrechtliche Zertifizierung besitzen. Wurde ein solches Modell dennoch von Planern beauftragt und vom Bauamt als Einzelfall genehmigt, gewährleistet dies nicht automatisch eine dauerhafte Absicherung. Voneinander abweichende rechtliche Vorgaben der einzelnen Bundesländer sowie unterschiedliche Bewertungsgrundlagen der Bauämter bei Kontrollen sorgen aktuell für eine unübersichtliche Rechtslage. So können etwa im Nachgang einer Prüfung oder eines Brandes Verschärfungen erfolgen, die einen teuren Austausch der Tore erforderlich machen würden. Zudem sind in so einem Fall Haftungsstreitigkeiten zwischen Betreiber und Planer eher die Regel, als die Ausnahme!

Ohne Einschränkungen für Flucht- und Rettungswege einsetzbar

Mit dem patentierten Escape-Schnelllauftor der Aliga-Tor GmbH entfällt dieses Risiko laut Hersteller. Denn diese „Tor-in-Tür“-Lösung ist gemäß Firmenangaben als einziges Tor auf dem Markt als geprüftes Bauprodukt definiert. Es lässt sich somit ohne Einschränkungen auf Flucht- und Rettungswegen einsetzen. Das Escape sorgt in seiner Funktion als Schnelllauftor mit einer Öffnungsgeschwindigkeit von bis zu 2,5 m/s für einen flüssigen Waren- und Personenverkehr. Im Notfall bleibt die Torfunktion dagegen inaktiv und die Tür lässt sich händisch über die Klinke in Fluchtrichtung öffnen. „In Nordrhein-Westfalen ist es bereits zu Verschärfungen gekommen und dort werden seit einiger Zeit aufgrund zahlreicher Unfälle rigoros Kontrollen durchgeführt. Unzureichend zertifizierte Anlagen mussten ausnahmslos demontiert und ersetzt werden, entsprechende Betriebe wurden stillgelegt“, berichtet Jens Craney, geschäftsführender Gesellschafter der Aliga Tor GmbH. „Das betrifft mittlerweile sogar den nicht-öffentlichen Bereich wie Pharmaunternehmen und Lebensmittelhersteller.“ Dies verursacht bei den Betreibern finanzielle Ausfälle aufgrund der Betriebsschließung sowie einen Kostenaufwand für den notwendigen Austausch der Tore.

Übergeordnete Norm für Tore auf Fluchtwegen fehlt

Was in NRW bereits Realität ist, könnte auch in anderen Bundesländern zur Praxis werden. Grund dafür ist nicht zuletzt die teils unübersichtliche Rechtslage, denn eine übergeordnete Norm für Toranlagen in Fluchtwegen gibt es nicht. Die verschiedenen Bauordnungen der Länder wiederum definieren die Anforderungen an Tür- und Toranlagen teils sehr unterschiedlich und können sich ändern. „Ein heute eingebautes Tor kann morgen bereits rechtswidrig sein“, so Craney. Zwar gibt es zahlreiche Anbieter, die Tore als Fluchtwegvariante anbieten. Diese darf man aber nur unter ganz speziellen Voraussetzungen – beispielsweise automatisches Öffnen bei Ausfall der Energiezufuhr – installieren, die sich von Land zu Land noch unterscheiden können. Dadurch entsteht ein sehr großer Planungsaufwand, bei dem die einzelnen Landesverordnungen genau zu beachten sind. In der Folge setzen sich Planer und Brandschutzbeauftragte bei der Wahl einer entsprechenden Torlösung auch immer einem gewissen Haftungsrisiko aus.

Um allen Beteiligten eine dauerhafte Rechtssicherheit bieten zu können, hat die Aliga-Tor GmbH das Modell Escape entwickelt. Dieses darf im Gegensatz zu anderen Toren am Markt als Fluchttür in Rettungswegen betrieben werden, da es als geregeltes Bauprodukt entsprechend der Landesbauordnungen (LBO) definiert ist. Dafür hat das Anlagenkonzept die Baumusterprüfung der PFB – Prüfstelle für Bauelemente – bestanden. Ergänzend dazu ist das Aliga-Escape nach DIN EN 179 geprüft und zertifiziert.

2 in 1 – das Tor, das eine Tür ist

„Die Hauptanforderung an eine ‚Notausgangstür‘ ist, dass sie durch eine einmalige Betätigung des Notausgangsverschlusses öffnet und der Beschlag die Tür auch ohne Schließmechanismus freigibt“, erklärt Craney. Das Escape ist in seinem Grundaufbau eine Tür mit einem solchen speziell zertifizierten Beschlag. Regulär funktioniert es wie ein automatisches Schnelllauftor und lässt sich im Fall von Gefährdungen oder bei Stromausfall vergleichbar einer gewöhnlichen Tür öffnen. Die Klinke ist so konstruiert und eingebaut, dass die Mitarbeiter und Besucher sie automatisch erkennen und intuitiv danach greifen. Wird der Türgriff heruntergedrückt, öffnet das Escape ohne großen Kraftaufwand in Fluchtrichtung. „Bei einem Brand, wenn Panik herrscht, ist so eine intuitive Lösung lebensrettend“, ergänzt Craney. Im Alltagsbetrieb hingegen öffnet sich der flexible Behang des Türblatts selbsttätig mit einer Geschwindigkeit von bis zu 2,5 m/s und ermöglicht so einen schnellen Personal- bzw. Warentransfer. Das Türblatt schließt nach einer definierten Offenhaltezeit mit bis zu 1,5 m/s automatisch. Auch wenn die Lösung auf den ersten Blick einfach erscheint, bringt die baurechtliche Einstufung des Escape Vorteile. Da es als geregeltes Bauprodukt gilt, sind die einzelnen Ländervorgaben bezüglich Toranlagen nicht relevant. Haftungsstreitigkeiten im Falle eines Brandes zwischen Betreiber, Brandschutzbeauftragtem und Bauamt lassen sich von vornherein vermeiden, und ein Austausch der Anlage muss auch nicht erfolgen. Im Falle eines Neubaus wiederum stellen sich keine Auslegungsfragen, ob das Tor in einem entsprechenden Fluchtbereich installiert werden darf. „Im Umkehrschluss bietet das Escape Planern, Betreibern und Bauämtern in jedem Fall rechtliche Sicherheit sowohl bei der Abnahme als auch im Betrieb“, so Craney abschließend.

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